Praxis Dr. phil. Claudia-Anja Kaune - Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie

Honorare

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Honorare für meine jeweiligen Dienstleistungen:


Dienstleistung

Zeiteinheit

Honorare in €

Psychotherapie Einzelperson

50 Minuten

 100,00

therapeutische Supervision/Konsultation

50 Minuten

 100,00

Psychoth. Beratung am Telefon oder E-Mail

50 Minuten

 100,00

Paartherapie/Beziehungstherapie

80 Minuten

120,00

Bewerbungs-/Prüfungstraining aufgrund von Ängsten

90 Minuten

140,00

Hypnosetherapie

50 Minuten

 100,00

Gewichtsreduzierung/Rauchentwöhnung 

50 Minuten

 100,00

Wichtige Hinweise:

Für Ersttermine, die Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren können, benötige ich Ihre Adresse und Telefonnummer (gerne Ihre Mobilfunktrufnummer), damit ich Sie im Bedarfsfall benachrichtigen kann.
Bitte berücksichtigen Sie, dass ich eine Bestellpraxis führe, d.h. die vereinbarten Termine sind für Sie persönlich reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, dann sagen Sie diesen bitte rechtzeitig ab, da ich ihn ansonsten nicht weitergeben kann. Die Absagefrist beträgt 2 Werktage (Montag bis Freitag). Zu spät oder nicht abgesagte Termine stelle ich mit einer Stunde der jeweiligen Dienstleistung nach der obigen Tabelle in Rechnung.

Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen:

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für die sog. drei Richtlinienverfahren (Psychoanalyse, Tiefenpsychologische Therapien und Verhaltenstherapie), soweit diese durch Ärzte oder Psychologische Psychotherapeuten und medizinischer Notwendigkeit durchgeführt werden.

Meine therapeutischen Leistungen werden grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Wenn Sie privatversichert sind, hängt die Erstattung von Ihrem individuellen Vertrag ab. Daher ist es am besten, wenn Sie sich schon im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen und die individuellen Bedingungen für die Kostenerstattung abklären. Wenn Ihre private Krankenversicherung die Kosten für Heilpraktikerleistungen übernimmt oder Sie eine entsprechende Zusatzversicherung haben, lohnt es sich, die Kostenübernahme und die daran geknüpften Bedingungen, z.B. notwendige Formulare und fachärztliche Gutachten, für eine Erstattung vorher abzuklären. In Anspruch genommene Dienstleistungen sind unabhängig von einer Kostenerstattung durch die Krankenverischerung fällig und zahlbar.

Weitere Informationen, z.B. zur steuerlichen Berücksichtigung der Honorare, erhalten Sie von Ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt oder Fachanwälten für Steuerrecht.

Wenn Sie Fragen haben, freue ich mich über Ihren Anruf bzw. über Ihre E-Mail.